Satzung

Fassung vom 2. Februar 2024

Satzung  der Heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig

gegründet 1959

Fassung vom 2. Februar 2024

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Name des Vereins ist „Heimatkundliche Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig“ (HAG). Das „Deutsche Museum Nordschleswig“ in Sonderburg ist Sitz des Vereins.

§ 2 Vereinszweck

Die Heimatkundliche Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig ist bestrebt, das Interesse für die nordschleswigsche Heimat in Vergangenheit und Gegenwart zu wecken und zu vertiefen. Dabei gilt es insbesondere, den deutschen Beitrag zur historischen und kulturellen Entwicklung des Grenzlandes darzustellen.

  1. Zweck des Vereins ist die historische, kulturelle, landes- und naturkundliche Erforschung und Vermittlung Nordschleswigs und der deutsch-dänischen Grenzregion.

Dem Satzungszweck dienen die Herausgabe einer Jahresschrift mit Beiträgen zu Geschichte, Kultur, Natur und Landeskunde, die Durchführung von Tagungen sowie regionalgeschichtlichen und naturkundlichen Exkursionen nördlich und südlich der Grenze

§ 3 Mitgliedschaft

    Mitglied können natürliche Personen, Vereine und Körperschaften werden, die die Zwecke des Vereins unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

    1. Die Mitgliedschaft und die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist mit dem kostenlosen Bezug der Jahresschrift verbunden. Mitglieder erhalten die Einladungen zu der Tagung der HAG und den Exkursionen – Gäste sind jederzeit willkommen. Die Mitgliedschaft gilt für den gesamten Hausstand.
    2. Die Mitgliedschaft ist an die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages gebunden, der am Anfang eines jeden Rechnungsjahres eingezogen wird. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung beschlossen.
    3. Die Mitgliedschaft erlischt mit einer schriftlichen Austrittserklärung oder bei nicht erfolgter Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

    Eine Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung verliehen werden.

    § 4 Mitgliederversammlung

      Die ordentliche Mitgliederversammlung – Generalversammlung – findet im ersten Viertel eines jeden Jahres statt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der/die Vorsitzende hat den Vorsitz der Versammlung und lässt zu Beginn einen Versammlungsleiter wählen.

      1. Die Einladung zu Generalversammlung samt Tagesordnung erfolgt mindestens eine Woche vorher schriftlich (per Mail) und wird mindestens 14 Tage vorher im „Nordschleswiger“ bekannt gegeben.
      2. Die Generalversammlung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
        • Wahl eines/r Versammlungsleiters/in
        • Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung und Genehmigung des Protokolls
        • Jahresbericht des Vorstandes
        • Revidierter Kassenbericht
        • Bericht aus dem Archiv
        • Aussprache zu den Berichten
        • Entlastung des Vorstandes
        • Festlegung des Mitgliedsbeitrags
        • Wahlen zum Vorstand für eine Wahlperiode von drei Jahren
        • Wahl der Revisoren für das folgende Geschäftsjahr
        • Wahl der/des Delegierten für die Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Nordschleswiger
        • Anträge
        • Verschiedenes
      3. Anträge können nur insoweit zur Abstimmung gelangen, als sie dem Vorstand 14 Tage vorher schriftlich eingereicht werden.
      4. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
      5. Stimmrecht haben alle Einzelmitglieder, sofern der Mitgliedsbeitrag entrichtet ist; Hausstände, Vereine und Körperschaften mit jeweils 1 (einer) Stimme.
      6. Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
      7. Beschlüsse, die eine Änderung der Satzung zum Ziel haben, bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
      8. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen sind.
      9. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder eines schriftlichen Antrags einberufen, wenn dieser von mindestes 1/10 der Mitglieder der Heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig gestellt wird. Die Einladung zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung samt Tagesordnung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vorher.

      § 5 Vorstand

        Dem Vorstand gehören 7 bis 9 Mitglieder an.  die für drei Jahre gewählt werden und turnusgemäß ausscheiden. Wiederwahl ist möglich.

        1. Der Vorstand verteilt die Aufgaben unter sich und wählt:
        • die/den Vorsitzende/n,
        • die/den Stellvertretende/n Vorsitzende/n,
        • die/den Kassenwart/in
        • die/den Schriftführer/in
        • einen aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern bestehenden Redaktionsausschuss.
        • Die/den Archivleiter/in ist Mitglied des Vorstandes ohne Stimmrecht und nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
          1. Jeder der beiden Vorsitzenden ist berechtigt die Gesellschaft allein zu vertreten.
          2. Der/die Vorsitzende beruft den Vorstand ein, so oft es für die Zwecke der Heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig erforderlich ist oder auf Antrag von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
          3. Vorstandssitzungen sind mindestens eine Woche vor dem Termin einzuberufen.
          4. Eine Beschlussfassung erfordert die Anwesenheit des/der Vorsitzenden oder des/der Stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens drei Vorstandsmitgliedern.
          5. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen.

        § 6 Auflösung

        Über die Auflösung oder Aufhebung der Heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig kann eine satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung mit ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder abstimmen. Diese Abstimmung erhält nur Gültigkeit, wenn dies auf einer zweiten Mitgliederversammlung mit ebenfalls ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt wird. Die zweite Mitgliederversammlung muss spätestens vier Wochen nach der ersten stattfinden.

        Bei Auflösung der Heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft für Nordschleswig fällt das Vereinsvermögen dem Bund Deutscher Nordschleswiger oder seinem Rechtsnachfolger zu.

        Apenrade, 2. Februar 2024

        Der/Die Vorsitzende   

        Der/Die Stellvertretende Vorsitzende

        Der/die Kassenwart/in

        Die/Der Schriftführer/in

        Ostern 2024 - Geschäftsstellen geschlossen

        Die Geschäftsstellen der Verbände im Haus Nordschleswig sind zusätzlich zu den Feiertagen auch am 25.3.-27.3. für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bücherei hat an den drei Tagen ( 25.3.-27.3.) geöffnet.

        Ab 2. April sind wir wieder da.

        Wir wünschen frohe Ostern.