JugendMusikFond Nordschleswig
ANTRÄGE AN DEN JUGENDMUSIKFOND NORDSCHLESWIG
Wer beantragen kann:
Organisationen, Einrichtungen und Verbände der deutschen Minderheit in Dänemark.
Zielgruppe:
Schüler:innen der deutschen Schulen in Nordschleswig und Kinder der deutschen Kindergärten in Nordschleswig
Was beantragt werden kann:
Initiativen und Projekte im Musikbereich (Klassik, Pop/Rock und weitere Musikgenres)
Was NICHT gefördert werden kann:
- Bereits existierende, wiederkehrende Angebote in Einrichtungen/Vereinen/Verbänden
- Ersatz für Musikunterricht lt. Lehrplan
- Einzelunterreicht
- Konzertbesuche, die nicht essentieller Teil eines Gesamtprojekts sind
- Anschaffung von Material (z.B. Musikinstrumente oder Technik), das nicht essentieller Teil eines Gesamtprojekts ist.
Projektförderung:
Es können nur Gelder für Musikprojekte beantragt werden, die die deutsche Sprache durch Musik fördern und bei denen die Teilnehmer:innen eine aktive Rolle einnehmen. Reine Konzertbesuche u.ä. können also nicht gefördert werden – nur in Ausnahmefällen, wenn sie essentieller Teil eines Projekts sind. Selbiges gilt für den Kauf von Musikinstrumenten oder Material. Der Kauf von Musikinstrumenten und Material kann nur gefördert werden, wenn das Material einen essentiellen Teil des Projekts ausmacht.
Fördersumme bis 7.500 DKK: keine Eigenbeteiligung nötig
Fördersumme 7.500-10.000 DKK: min. 10% Eigenbeteiligung
Antragsfristen: 3-4 Mal pro Jahr – Die Fristen für das Folgejahr werden im Laufe des Dezembers veröffentlicht.
Abrechnung/Nachweis: Es werden eine Abrechnung und ein inhaltlicher Nachweis verlangt. Weitere Details zu diesen Nachweisen erhält der Förderungsempfänger bzw. die Empfängerin zusammen mit dem Förderbescheid.
Nächste Antragsfrist: 30.01.2026
JugendMusikFond Nordschleswig
Hier Projektgelder aus dem JugendMusikFond Nordschleswig beantragen¨.
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