+45 74 62 38 33

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das Parlament der Minderheit

weil sie die Interessen der Minderheit vertritt

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des BDN und der Schleswigschen Partei (SP). Sie legt Grundsatzentscheidungen fest und wählt alle vier Jahre unter anderem den Hauptvorsitzenden oder die Hauptvorsitzende des BDN.

Die Delegiertenversammlung besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern, die die Anliegen und Bedürfnisse der Gemeinschaft in die politische Diskussion einbringen. Diese Versammlung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung und der Umsetzung von Projekten, die die deutsche Minderheit betreffen.

Wie wird man Delegierte oder Delegierter?

Derzeit könnten etwa 200 Delegierte zur Delegiertenversammlung entsandt werden. Die genaue Anzahl hängt von der Mitgliederzahl der einzelnen Vereine ab. Delegierte können von allen dem BDN angeschlossenen Vereinen entsandt werden – von Schul- und Kindergartenvereinen über Sportvereine bis hin zu den Ortsvereinen des Sozialdienstes. Je mehr Mitglieder ein Verein hat, desto mehr Delegierte kann er senden. 

Der Nordschleswiger hat einen leicht verständlichen Artikel geschrieben, der die Delegiertenversammlung erklärt.